| Besonderheiten:
Das "rustico" in der Toskana oder Ligurien oder die Villa am Gardasee haben
auch in Italien ihren Preis. Erwerbsbeschränkungen für Ausländer gibt es in
der Regel keine. Bei der Suche nach einer Immobilie ist die Unterstützung
eines Maklers sehr hilfreich. Kreditinstitute in Italien makeln nicht.
Kaufabwicklung:
In der Regel wird ein Kauf in zwei Stufen abgewickelt.
1.Der Vorvertrag. In
Italien ist der Abschluß eines bindenden Vorvertrages üblich. Diese
privatschriftliche Urkunde, die notariell beglaubigt werden kann, sollte
sämtliche Vereinbarungen schriftlich festhalten. Standardvordrucke sollten
deshalb genau geprüft werden, zumal mit Abschluß des Vorvertrages
Anzahlungen bis zu 30 Prozent des Kaufpreises fällig sind.
2.Der notarielle
Kaufvertrag. Bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erfolgt die
Eigentumsübertragung auf den Käufer. Zu diesem Zeitpunkt ist im Regelfall
der restliche Kaufpreis fällig. Der Notar ist verpflichtet, vor Beurkundung
des Vertrages sich über die rechtlichen Verhältnisse Klarheit zu verschaffen
und nach Beurkundung so schnell wie möglich die Eigentumsumschreibung im
Grundbuch zu veranlassen.
Codice fiscale:
Für jedes Rechtsgeschäft benötigen Sie in Italien eine italienische
Steuernummer (Codice fiscale), die auch im Kaufvertrag angegeben wird. Sie
können diese Steuernummer durch Vorlage eines Personalausweises bei jedem
italienischen Bezirkssteueramt beantragen.
Baugenehmigung:
Bevor Sie einem Erwerb zustimmen, sollten Sie sich immer die Bau- oder Um-
und Ausbaugenehmigung vorlegen lassen. Wurde das Gebäude ohne Genehmigung
errichtet, bzw. wurde kein Antrag auf Sanierung der Bausünden gestellt, wird
der Notar im Regelfall die Beurkundung des Kaufvertrages verweigern. Im
schlimmsten Fall kann es zum Abriss der Immobilie kommen.
Mit folgenden
Kosten müssen Sie rechnen:
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Register-, Hypotheken- und Katastersteuern
machen insgesamt etwa zehn Prozent des Kaufpreises aus. Bei
landwirtschaftlich Objekten bis zu 17 Prozent.
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Notarkosten in Höhe von ca. 2 Prozent des
offiziellen Kaufpreises. In Italien ist es üblich, im Notarvertrag einen
etwas niedrigeren Kaufpreis anzugeben. Der ausgewiesene Kaufpreis wird vom
italienischen Fiskus im Regelfall nicht beanstandet, sofern ein aus dem
Grundertragswert errechneter Mindestbetrag nicht unterschritten wird.
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Maklergebühren von 2 bis 6 Prozent.
Weiteres:
Die jährliche
Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI). Diese beträgt zwischen 4 und 7 Promille
je nach Gemeinde und wird aus dem Katasterertrag errechnet.
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