IMMOBILIENKAUF IN ITALIEN

 


Die Deutschen  sind international gesehen auch Spitzenreiter im Kauf von ausländischen Immobilien. Neben Spanien gehört Italien zu den Traumzielen innerhalb Europas. Das milde Klima, das gutes Essen und der herzliche Charme der Italiener sind Gründe zum Erwerb.

Ligurien und hier besonders Imperia mit seinem ausgeglichenen Klima und die gute und kostengünstige Erreichbarkeit über die Flughäfen Nizza und Genua ist eine besonders begehrte Gegend.

 

Besonderheiten: Das "rustico" in der Toskana oder Ligurien oder die Villa am Gardasee haben auch in Italien ihren Preis. Erwerbsbeschränkungen für Ausländer gibt es in der Regel keine. Bei der Suche nach einer Immobilie ist die Unterstützung eines Maklers sehr hilfreich. Kreditinstitute in Italien makeln nicht.

Kaufabwicklung: In der Regel wird ein Kauf in zwei Stufen abgewickelt.

1.Der Vorvertrag. In Italien ist der Abschluß eines bindenden Vorvertrages üblich. Diese privatschriftliche Urkunde, die notariell beglaubigt werden kann, sollte sämtliche Vereinbarungen schriftlich festhalten. Standardvordrucke sollten deshalb genau geprüft werden, zumal mit Abschluß des Vorvertrages Anzahlungen bis zu 30 Prozent des Kaufpreises fällig sind.

2.Der notarielle Kaufvertrag. Bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erfolgt die Eigentumsübertragung auf den Käufer. Zu diesem Zeitpunkt ist im Regelfall der restliche Kaufpreis fällig. Der Notar ist verpflichtet, vor Beurkundung des Vertrages sich über die rechtlichen Verhältnisse Klarheit zu verschaffen und nach Beurkundung so schnell wie möglich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu veranlassen.

Codice fiscale: Für jedes Rechtsgeschäft benötigen Sie in Italien eine italienische Steuernummer (Codice fiscale), die auch im Kaufvertrag angegeben wird. Sie können diese Steuernummer durch Vorlage eines Personalausweises bei jedem italienischen Bezirkssteueramt beantragen.

Baugenehmigung: Bevor Sie einem Erwerb zustimmen, sollten Sie sich immer die Bau- oder Um- und Ausbaugenehmigung vorlegen lassen. Wurde das Gebäude ohne Genehmigung errichtet, bzw. wurde kein Antrag auf Sanierung der Bausünden gestellt, wird der Notar im Regelfall die Beurkundung des Kaufvertrages verweigern. Im schlimmsten Fall kann es zum Abriss der Immobilie kommen.

Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:

  • Register-, Hypotheken- und Katastersteuern machen insgesamt etwa zehn Prozent des Kaufpreises aus. Bei landwirtschaftlich Objekten bis zu 17 Prozent.
  • Notarkosten in Höhe von ca. 2 Prozent des offiziellen Kaufpreises. In Italien ist es üblich, im Notarvertrag einen etwas niedrigeren Kaufpreis anzugeben. Der ausgewiesene Kaufpreis wird vom italienischen Fiskus im Regelfall nicht beanstandet, sofern ein aus dem Grundertragswert errechneter Mindestbetrag nicht unterschritten wird.
  • Maklergebühren von 2 bis 6 Prozent.

Weiteres:

Die jährliche Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI). Diese beträgt zwischen 4 und 7 Promille je nach Gemeinde und wird aus dem Katasterertrag errechnet.